Bürgersolaranlage
Unter einer Bürgersolaranlage versteht man eine Photovoltaikanlage, die in einem gemeinschaftlichen Betrieb durch eine Vereinigung von privaten Personen unterhalten wird. Hier handelt es sich also regelmäßig um keine gewerblichen Betreiber, wobei aber nicht auszuschließen ist, dass die betreffenden Bürgersolaranlagen von Unternehmen gesponsert werden oder das Unternehmer im privaten Rahmen an der Initiative beteiligt sind. Mitunter kann es sich bei solchen Bürgersolaranlagen auch um Solarthermie-Anlagen handeln, wobei diese Fälle aber relativ selten auftreten. Schließlich spielt der Kostenfaktor bei der Arbeit von Bürgerinitiativen auch in dieser Hinsicht eine nicht zu unterschätzende Rolle. Meist erfolgt der Betrieb von Bürgersolaranlagen in Form von Beteiligungsgesellschaften, in die dann von den beteiligten Bürgern bestimmte Geldbeträge zur Finanzierung investiert werden müssen. Diese Geldbeträge werden dann zur Errichtung und zum Unterhalt der Bürgersolaranlage verwendet.
Hinter der Motivation, sich an einer solchen Anlage zu beteiligen, liegt meistens der Wunsch verschiedener Bürger oder Bürgervereinigungen wirklich nur erneuerbare Energien oder eben Solarstrom zu nutzen. Dabei nutzen diese Vereinigungen meist die Flächen der eigenen Dächer, um ihre Anlagen zu errichten, so dass der erzeugte Strom von den betreffenden Haushalten direkt verwertet und überschüssige Energie gegen ein Entgelt in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Auch eine Nutzung der überschüssigen Energie zu Gemeindezwecken ist durchaus denkbar und nicht unüblich.


